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Neuer Führerschein für Brandschützer PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: SysAdmin   
Samstag, den 06. August 2011 um 07:19 Uhr

Brechtorf. Frohe Kunde überbrachte die Landtagsabgeordnete Ingrid Klopp den Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Brome. Anfang Juli stimmte der niedersächsische Landtag einem Gesetz zu, dass es Mitgliedern der Rettungs- und Bergungsdienste wie den Freiwilligen Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk erlaubt, Inhaber von Führerscheinen der Klasse B unter gewissen Voraussetzungen und nach entsprechender Unterweisung auch Einsatzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren zu lassen. Dies war bisher nur mit einer privat zu bezahlenden Führerscheinausbildung möglich.


Die Landtagsabgeordnete Ingrid Klopp hatte eine gute Nachricht für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Brome. Der neue Führerschein Klasse B kann erweitert werden, damit junge Leute die Einsatzfahrzeuge fahren können. Foto: Deipenau


„Mit diesem Gesetz haben wir auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung, Voraussetzungen geschaffen, die eine volle Einsatzfähigkeit der Wehren besonders auf dem Land, auch langfristig gewährleisten“, so die Landtagsabgeordnete Klopp.

Zur Übergabe des entsprechenden Gesetzestextes fanden sich neben dem Brechtorfer Ortsbrandmeister Olaf Thurow auch eine Abordnung der Feuerwehr Rühen mit einem Einsatzfahrzeug im Brechtorfer Feuerwehrgerätehaus ein. Hier erläuterten die Brandschützer noch einmal die Wichtigkeit des sogenannten Feuerwehr-Führerscheins. „Seit der Einführung des EU-Führerscheins am 1. 1. 1999 gab es massive Probleme, die Einsatzfahrzeuge mit Fahrzeugführern zu besetzen“, gab Rühens Brandmeister Dirk Hinze einen Einblick in die Problematik. Da allein in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Brome sieben Einsatzfahrzeuge stehen, die das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten, können nun endlich auch die zur Zeit 180 nach 1981 geborenen Feuerwehrleute mit einem Führerschein der Klasse B eine Berechtigung zum Führen dieser Fahrzeuge erlangen. Dies soll langfristig auch den Zuwachs durch neue Mitglieder und die Förderung des Nachwuchses sichern helfen, „weil es gerade für junge Erwachsene von Bedeutung ist, ob sie als ein verantwortlicher Teil eines Löschzuges anerkannt werden. Dazu gehört auch gerade, dass sie im Bedarfsfall ein Einsatzfahrzeug bis zu einer Größe von 7,5 Tonnen fahren dürfen“, meinte Olaf Thurow, der die jungen Kameraden in Brechtorf zu Einsatzfahrzeug-Führern ausbildet.

Um die Attraktivität des neuen Feuerwehrführerscheins noch zu erhöhen, soll in der Berechtigung zugleich die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Führerscheinklasse C1 enthalten sein, die es erlaubt, auch Mannschaftstransportfahrzeuge mit bis zu acht Plätzen (plus Fahrer) zu steuern.

Voraussetzung zum Erlangen eines Feuerwehr-Führerscheins sind zum einen der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren und die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr, eines Rettungsdienstes oder im Katastrophendienst. Die Fahrerlaubnis gilt dabei ausschließlich für Einsatzfahrzeuge und berechtigt nicht zum Führen privater oder gewerblicher Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.

Von Detlev E. Deipenau

 

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